Wenn es nach der Schwiegertochter und Tochter ginge, dann müsste der wohlhabende Großvater ihnen einen Großteil seines Vermögens überlassen oder direkt ins Altersheim übersiedeln. Da der Großvater aber das Geld nicht freiwillig herausrückt und er nun auch eine Bekanntschaft über eine Heiratsvermittlung gemacht hat, besteht die Gefahr, dass er sein Vermögen mit seiner neuen Freundin durchbringen könnte. Dies versuchen natürlich seine „Erben" zu verhindern…
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